Stadt Feldkirch - Neue Hundeverordnung mit 17. Oktober 2017 in Kraft - mit Gassizonen in Nofels

18.10.2017 17:29

 

Das Führen von Hunden beschäftigt die Stadt Feldkirch seit Jahren. In einem langen Prozess wurde unter Mitarbeit von unterschiedlichsten Beteiligten eine Hundeverordnung erstellt, die von der Stadtvertretung beschlossen wurde. Nachdem in den letzten Wochen die Flanier- und Gassizonen vorbereitet und beschildert wurden, ist diese neue Regelung nun in Kraft getreten.

Mit dem Bevölkerungswachstum in Feldkirch hat sich auch die Anzahl von Hunden in den Haushalten erhöht. Gleichzeitig werden unverbaute Flächen rarer und Freiflächen geraten mehr unter Druck. Leider haben sich aufgrund dieser Tatsachen auch die Probleme erhöht. Zu beklagen sind Wildrisse, Unfälle mit Radfahrern und Joggern, nicht entsorgter Hundekot, Schäden in Naturschutzgebieten etc. 
Deshalb wurde eine Verordnung erlassen, die klare Regelungen vorsieht.

Leinenpflicht
Bereits bisher galt die Leinenpflicht in den Naturschutzgebieten, in Park- und Grünanlagen oder auf öffentlichen Spielplätzen. Erweitert wurden diese Gebiete um jene Bereiche, in denen es immer wieder zu Vorfällen kommt (siehe Plan im Downloadbereich). Für das restliche Stadtgebiet gilt die virtuelle Leine. Das bedeutet, der Hund darf ohne Leine, jedoch maximal 20 Meter entfernt vom Hundehalter, geführt werden und muss jederzeit unverzüglich zurückgerufen werden können.

Flanier- und Gassi-Zonen
Weiters beinhaltet die Verordnung auch eine Flanierzone, die es den Hunden ermöglicht, sich frei zu bewegen. Diese Fläche befindet sich entlang der Ill und beginnt ab der Noflerbrücke flussabwärts. Sie umfasst 6.700 m² und ist selbstverständlich mit Robydog-Stationen ausgestattet. Weiters wurden fünf Gassi-Zonen eingezäunt, in denen die Hunde vor dem Spaziergang frei von der Leine ihr Geschäft verrichten können.
 

Die Hundeverordnung ...
... regelt ab sofort
• wo im Stadtgebiet Leinenpflicht gilt
• wo sich Hunde nicht aufhalten dürfen und
• wo Hunde an der virtuellen Leine geführt werden können (das heißt der Hund kann sich bis zu 20 Meter vom Hundehalter – ohne das er angeleint ist – entfernen. Wichtig ist, dass er im Begegnungsfall unverzüglich zurückgerufen werden kann.)

Neben fünf Gassi-Zonen wurde auch eine Flanierzone mit einer Fläche von 6.700 m² eingerichtet. Dort können sich die Hunde frei bewegen und austoben.

Alle weiteren Details, den detaillierten Plan sowie die Verordnung im Originaltext finden Sie im Internet unter

www.feldkirch.at/hunde

Das Führen von Hunden beschäftigt die Stadt Feldkirch seit Jahren. In einem langen Prozess wurde unter Mitarbeit von unterschiedlichsten Beteiligten eine Hundeverordnung erstellt, die von der Stadtvertretung beschlossen wurde. Nachdem in den letzten Wochen die Flanier- und Gassizonen vorbereitet und beschildert wurden, ist diese neue Regelung nun in Kraft getreten.

Mit dem Bevölkerungswachstum in Feldkirch hat sich auch die Anzahl von Hunden in den Haushalten erhöht. Gleichzeitig werden unverbaute Flächen rarer und Freiflächen geraten mehr unter Druck. Leider haben sich aufgrund dieser Tatsachen auch die Probleme erhöht. Zu beklagen sind Wildrisse, Unfälle mit Radfahrern und Joggern, nicht entsorgter Hundekot, Schäden in Naturschutzgebieten etc. 
Deshalb wurde eine Verordnung erlassen, die klare Regelungen vorsieht.

Leinenpflicht
Bereits bisher galt die Leinenpflicht in den Naturschutzgebieten, in Park- und Grünanlagen oder auf öffentlichen Spielplätzen. Erweitert wurden diese Gebiete um jene Bereiche, in denen es immer wieder zu Vorfällen kommt (siehe Plan im Downloadbereich). Für das restliche Stadtgebiet gilt die virtuelle Leine. Das bedeutet, der Hund darf ohne Leine, jedoch maximal 20 Meter entfernt vom Hundehalter, geführt werden und muss jederzeit unverzüglich zurückgerufen werden können.

Flanier- und Gassi-Zonen
Weiters beinhaltet die Verordnung auch eine Flanierzone, die es den Hunden ermöglicht, sich frei zu bewegen. Diese Fläche befindet sich entlang der Ill und beginnt ab der Noflerbrücke flussabwärts. Sie umfasst 6.700 m² und ist selbstverständlich mit Robydog-Stationen ausgestattet. Weiters wurden fünf Gassi-Zonen eingezäunt, in denen die Hunde vor dem Spaziergang frei von der Leine ihr Geschäft verrichten können.
 

Die Hundeverordnung ...
... regelt ab sofort
• wo im Stadtgebiet Leinenpflicht gilt
• wo sich Hunde nicht aufhalten dürfen und
• wo Hunde an der virtuellen Leine geführt werden können (das heißt der Hund kann sich bis zu 20 Meter vom Hundehalter – ohne das er angeleint ist – entfernen. Wichtig ist, dass er im Begegnungsfall unverzüglich zurückgerufen werden kann.)

Neben fünf Gassi-Zonen wurde auch eine Flanierzone mit einer Fläche von 6.700 m² eingerichtet. Dort können sich die Hunde frei bewegen und austoben.

Alle weiteren Details, den detaillierten Plan sowie die Verordnung im Originaltext finden Sie im Internet unter

www.feldkirch.at/hunde

(Quelle feldkirch.at)